Hersteller von Maschinen und Anlagen müssen gemäß den Forderungen der Maschinenrichtlinie vor der Inbetriebnahme oder dem Inverkehrbringen eine Risikobeurteilung durchführen.
Auch für Betreiber von Maschinen und Anlagen besteht diese Forderung, und zwar bei Umbauten.
Wir erstellen mit unseren hochqualifizierten Spezialisten rechtskonforme Risikobeurteilungen nach der EN ISO 12100.
Dabei berücksichtigen wir nicht nur den jeweiligen Stand der Technik sondern verlieren auch die betriebswirtschaftlichen Belange nicht aus dem Auge.
Gleichzeitig beachten wir, dass die praktikable Bedienung der Maschine oder Anlage in allen Lebensphasen gewährleistet wird.