Seminarziel:
Die Betriebssicherheitsverordnung fordert eine Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsmittel. Oft sind die Personenkreise überfordert, die eine Gefährdungsbeurteilung durchführen sollen oder müssen. Nach dem Erkennen der Gefährdungen oder Mängel fällt es ihnen schwer, geeignete Maßnahmen gemäß dem geforderten Stand der Technik festzulegen und zu beschreiben. Das Seminar zeigt Wege auf, die den rechtlichen Anforderungen gerecht werden.
Zielgruppe:
Betreiber von Maschinen und Anlagen, Führungskräfte, Instandhalter, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte
Sie lernen auf Basis der vermittelten Inhalte aus der Grundlagenschulung "Betriebssicherheitsverordnung":
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Rechtliche Hintergründe zur Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
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Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)
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Abgrenzung zur Risikobeurteilung nach Maschinenrichtlinie
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Begriffserklärung "Stand der Technik"
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Schnittstellen zu technischen Dokumenten
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Festlegung und Kontrolle von Maßnahmen
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Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung
Kosten: auf Anfrage
Dauer: 08:30 Uhr bis 16.30 Uhr